Der eine oder andere von euch hat vermutlich schonmal etwas bei eBay verkauft oder ersteigert. Auch bei mir gibts grade ein paar tolle Sachen zu erwerben
Praktisch, wenn man dabei als Privatmann auftritt und daher weder zur Rücknahme verpflichtet, noch gewährleistungspflichtig ist die gesetzliche Gewährleistung explizit ausschliessen kann.
Dass ein sogenannter Verkaufsagent, also ein Händler, der im Kundenauftrag Dinge versteigert, dagegen tatsächlich gewerblich und als Händler auftritt - und daher nicht von den genannten Regelungen ausgenommen wird - sollte doch zumindestens den normal gebildeten eBayer nicht weiter verwundern.
Wirklich erstaunlich, was für Schund es heutzutage bis in eine Zeitung schafft. Mein persönliches Highlight:
“Ich würde mir gerne ein kleines Büro bei mir zu Hause einrichten und von dort aus weitermachen.” Gelingt ihm das, wäre sein Ebay-Angebot rein privat, und die Gewährleistung wäre ausgeschlossen.
Ahja, so ist das also. Vielleicht sollte man den Herrn Journalisten mal zu einem Crashkurs bei Dr. Armasow schicken 


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