Best of Sven Väth WI01B goes …
Jul 30

Erkenntnis des Tages: Auch die Polizei darf nicht einfach im Parkverbot stehen :lol_tb:

Ha ha!
Ha ha!

written by boris

2 Responses to “Parkverbot gilt auch für die Polizei”

  1. Matthias Says:

    Wirklich kurios

  2. boris Says:

    Völlig richtig, Matthias.

    Ich habe übrigens den Link auf deine Seite rausgenommen. Nicht dass ich dir unterstellen will dass dein Kommentar lediglich zu Werbezwecken gedient hat… nicht doch. Ich will dir lediglich etwas Gutes tun, denn als österreichischer Owner UND Admin-C einer .de-Domain verletzt du die Richtlinien der DENIC zur Domainvergabe. Das bedeutet, dass deine schöne .de-Domain Geschichte ist, falls dich jemand bei der DENIC anschwärzt.

    Und das wollen wir ja nicht, gell :)

Leave a Reply

Stoppt die Vorratsdatenspeicherung! Jetzt klicken & handeln!Willst du auch bei der Aktion teilnehmen? Hier findest du alle relevanten Infos und Materialien: